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Sie möchten ihre helfende Hand
anmelden?

dann finden Sie hier nützliche Informationen rund um die Anmeldung eines Minijobbs!

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Unser Schritt für Schritt Guide

Finde alle nützlichen Informationen um deine helfende Hand bei der Minijobzentrale anzumelden!

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Schritt 1: Finde eine helfende Hand mit der AushilfApp!

Unser intuitives Kategoriesystem lässt dich schnell und einfach definieren, wie dir geholfen werden kann – oder wie du helfen kannst!

OptionenKennen

Schritt 2: Optionen kennenlernen!

Das Beschäftigungsverhältnis variiert je nach Szenario – daher ist es wichtig, vorab zu klären, in welchem Ausmaß die Unterstützung erfolgen soll. So kann z.B. bei einer kurzzeitigen Beschäftigung (weniger als 70 Tage im Kalenderjahr) der Rentenversicherungsbeitrag entfallen. Nähere Infos zu den Abgaben kannst du hier nachlesen.

Arbeitsvertrag

Schritt 3: Bereite einen Arbeitsvertrag vor!

Nachdem alle Eckdaten besprochen wurden, kann der Arbeitsvertrag aufgesetzt werden. Wichtig sind alle persönlichen Daten, der Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitszeit und die Vergütung. Einen Mustervertrag der Minijobzentrale findest du hier!

PaperPlane

Schritt 4: Melde deine helfende Hand bei der Minijobzentrale an!

Du kannst deine helfende Hand bei der Minijobzentrale auf unterschiedlichen Wegen anmelden. Per Telefon, um eventuelle Fragen zu klären, unter 0355 2902-70799 (Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 17.00 Uhr). Per Post an: Minijob-Zentrale, 45115 Essen. Oder einfach in 2 Schritten online bei der Minijobzentrale.

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Schritt 4, Teil 2: Details zur Anmeldung!

Grundsätzlich brauchst du für die Anmeldung mit dem Haushaltcheck-Verfahren: • Die persönlichen Daten der Parteien • Die Steuernummer des Arbeitgebers • Die Rentenversicherungsnummer der helfenden Hand (falls nicht vorhanden, wird diese über das Geburtsdatum und den Namen ermittelt)

MarBusiness

Schritt 5: Kalkulation der Abgaben!

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist für die Abgaben verantwortlich. Falls sich die helfende Hand nicht vorher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, behält der Arbeitgeber 13,6% vom Bruttolohn ein, um diese der Minijobzentrale weiterzuleiten. Die Abgaben des Arbeitgebers betragen 14,92% vom Bruttolohn (Stand: 01.01.2025). Weitere Details folgen in den nächsten Schritten!

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Schritt 5, Teil 2: Abgabedetails für helfende Hände!

Als helfende Hand hast du die Möglichkeit, dich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, sodass keine weiteren Abgaben von deinem Lohn abgezogen werden. Dadurch bleibt zwar mehr Geld in der Tasche, du verzichtest aber auf die Chance, frühzeitig in deine Rentenversicherung einzuzahlen. Die Befreiung wird per Post mit diesem Schreiben eingegeben. Die Einzahlung kann jedoch sinnvoll sein, da die Rentenversicherung nicht nur die Anmeldung einer staatlich geförderten Riesterrente ermöglicht, sondern auch vollständig auf die Wartezeit angerechnet wird. Zudem werden Reha-Leistungen übernommen, sofern in den letzten 2 Jahren mindestens 6 Monate Beiträge gezahlt wurden. Bei einem Totalausfall des Versicherten besteht auch die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Für weitere Details schaue gerne mal in diesen Artikel rein!

ShortTime

Schritt 5, Teil 3: Abgabedetails für Arbeitgeber!

Die Abgaben werden halbjährlich bequem von der Minijobzentrale per SEPA-Lastschrift eingezogen. Das zu erwartende Entgelt, der Beschäftigungszeitraum und weitere wichtige Informationen werden vorab per Schreiben mitgeteilt. Sollte sich das Einkommen unerwartet ändern, können die Angaben halbjährlich per Halbjahrescheck angepasst werden. Wie bereits erwähnt, behalten Sie als Arbeitgeber 13,6% des Lohns der helfenden Hand ein, um diese der Minijobzentrale bereitzustellen. Zudem müssen im Normalfall (bei regelmäßiger Beschäftigung) 14,92% des Lohns als Abgabe gezahlt werden. Wie sich die Abgaben zusammensetzen, können Sie in dieser Broschüre noch genauer nachlesen.